Geschäftsordnung / Arbeitsgruppen und unterstützende Gremien

(1.) Der Vorstand der DGPAED kann zur Erreichung des Vereinszweckes, insbesondere hinsichtlich der § 2 und 3 der Satzung der DGPAED e.V., unterstützende Gremien, im weiteren „Arbeitsgruppen“ genannt, einrichten.

(2.) Die hier vorliegende Geschäftsordnung regelt verbindlich die Arbeitsweisen von Arbeitsgruppen der DGPAED e.V.

(3.)Arbeitsgruppen stellen rechtlich unselbstständige Organisationsformen der DGPAED e.V. dar.

(4.) Die Arbeitsgruppen dienen sowohl der Meinungsbildung und fachlichen Beschäftigung mit einem spezifischen Thema/Erkrankungsbild innerhalb der DGPAED als auch der Beratung des Vorstandes der DGAPAED und sollen dazu beitragen, Stellungnahmen, Entscheidungen und Positionierungen der DGPAED für die interne (Mitglieder) sowie für die externen (Fachkommunität, Politik, etc.) Öffentlichkeiten vorzubereiten.

(4.a.) Arbeitsgruppen können für den Vorstand Beschlussvorlagen anregen und vorbereiten bzw. einbringen, haben aber keine Entscheidungsbefugnis in Richtung der o.g. Öffentlichkeiten.

(4.b.) Weitere Aufgaben der Arbeitsgruppen sind u.a. die Erstellung bzw. Überarbeitung von Leitlinien, die Initiierung von Umfragen zu wichtigen wissenschaftlichen Fragestellungen, die Konsensfindung zum Vorgehen bei Diagnostik und/oder Therapie von Erkrankungen, das Initiieren von klinischen Studien innerhalb der DGPAED, aber auch in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften.

(4.c.) Die wissenschaftliche Arbeit der Arbeitsgruppen erfolgt eigenverantwortlich, weisungsfrei und unabhängig nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Veröffentlichungen einer Arbeitsgruppe unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt des Vorstands.

(5.) Der Vorstand entscheidet nach fachlichem und wissenschaftlichem Ermessen über die formale Einrichtung einer Arbeitsgruppe.

(6.) Moderatoren einer Arbeitsgruppe laden zu Sitzungen der Arbeitsgruppe ein, erstellen eine Tagesordnung und verfassen eine kurze Zusammenfassung für den Newsletter der DGPAED. Sie werden auf Vorschlag der Arbeitsgruppe im Benehmen mit dem Vorstand für zunächst eine Dauer von 3 Jahren bestellt. Eine Verlängerung ist möglich.

Die Moderatoren müssen Mitglieder der DGPAED sein.

Anzustreben ist, dass die Moderatoren mindestens eine öffentliche Sitzung im Rahmen der DGPAED- Jahrestagung organisieren. Über den Inhalt der Sitzung wird von den Moderatoren im Nachgang eine aussagekräftige Zusammenfassung erstellt, die im Newsletter der DGPAED erscheint. Der Bericht ist spätestens 6 Wochen nach der Jahrestagung an die Geschäftsstelle zu versenden.

Sofern erforderlich, kann die Teilnahme an den Arbeitsgruppensitzungen auf Mitglieder der DGPAED beschränkt werden.

(7.) Die Arbeitsgruppen verfügen über keine eigenen Haushaltsmittel.

(7.a.) Der Vorstand der DGPAED kann den Arbeitsgruppen auf Antrag ein finanzielles Budget, z.B. für zusätzliche Sitzungen der Arbeitsgruppe (virtuell / in Präsenz) oder für eine Fortbildungsveranstaltung für DGPAED Mitglieder zur Verfügung stellen.

(7.b.) Ein Treffen einer AG oder eine von ihr ausgerichtete Fortbildungsveranstaltung, Weiterbildungskurs, Webinar oder Kongress muss wirtschaftlich auskömmlich gestaltet sein und im Vorwege mit dem Vorstand der DGPAED bezüglich des Rahmens einer Unterstützung abgesprochen sein. Ein tragfähiges finanzielles Konzept muss vorgelegt werden.

(7.c.). Für Treffen der AGs bei der JAPED gelten die Richtlinien zur Referentenvergütung der JAPED.

(8.) Der Vorstand der DGPAED kann mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder die Auflösung einer Arbeitsgruppe beschließen.

Berlin, 23.8.2024