Schirmherrschaft

Datenbanken und Register

Prinzipien zur Übernahme von Kooperationen/ Schirmherrschaften durch die DGPAED

Studiengruppen unter der Schirmherrschaft der DGPAED befassen sich mit der Epidemiologie, Pathogenese, klinischen Präsentation, Morbidität, Behandlung und Prognose sowie mit klinischen und molekularen Markern für Diagnosestellung und Therapieansprechen verschiedener endokrinologischer und diabetologischer Erkrankungen des Kindes-/ Jugendalters.

Dazu betreiben die Studiengruppen eigene Datenbanken, und bei entsprechendem Reifegrad„Register“ genannt.

Die anhand von Registerdaten durchgeführten Auswertungen erfolgen auf Basis des Patientenguts der teilnehmenden Kliniken und Praxen und versprechen neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die sich idealerweise unmittelbar in die klinische Versorgung integrieren lassen.

Die Register stellen daher eine wertvolle Grundlage für den wissenschaftlichen und klinischen Erkenntnisgewinn in der pädiatrischen Diabetologie und Endokrinologie dar. Sie dienen als Forum für den wissenschaftlichen Austausch und fördern die Qualität in Diagnostik und Therapie.

  • Eine Schirmherrschaft ist eine besondere Form der Zusammenarbeit der DGPAED mit Dritten, die institutionell nicht mit der DGPAED oder anderen endokrinologischen / diabetologischen Fachgesellschaften verbunden sind.
  • Als Schirmherrin tritt die DGPAED als Förderin eines Registers auf.
  • Die DGPAED übernimmt daher auf formlosen Antrag des Studienleiters für ein Register eine Schirmherrschaft, sofern es den Kriterien für wissenschaftliche Qualität, Unabhängigkeit und Transparenz genügt.
  • Ein Rechtsanspruch besteht, auch bei Erfüllung der genannten Kriterien, nicht.

Register unter der Schirmherrschaft der DGPAED erfüllen folgende Voraussetzungen

  • Es existiert eine Satzung oder Geschäftsordnung oder Kooperationsvereinbarung, in der Regelungen über Ziele, Mitglieder, teilnehmende Zentren und Arbeitsgruppen, Mitgliedertreffen der Studiengruppe, wissenschaftliche Projekte, Publikationen, Datenschutz sowie die Rolle von Spenden und Industriepartnern dargelegt werden.
  • Es ist ein Lenkungsausschuss oder Beirat ernannt oder gewählt, dessen Mitglieder der DGPAED angehören.
  • Der Träger des Registers ist eine öffentliche Einrichtung in Deutschland (z.B. eine Universitätsklinik), universitätsnahe Institutionen, oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
  • Der Studienleiter beim Register-Träger stellt die Beratung durch die zuständige Ethikkommission sicher. Die Studiengruppe verpflichtet teilnehmende Studienzentren, vor Patienteneinschluss ein gültiges Ethikvotum einzuholen (Studie) bzw. eine explizite Einwilligung der Eltern einzuholen, dass die Daten ihres Kindes in ein Register eingetragen werden dürfen. Der Register-Träger stellt dafür Vordrucke zur Verfügung, die den jeweiligen Vorgaben des Bundeslandes angepasst werden müssen.
  • Der Register-Träger stellt die Einhaltung der jeweiligen Vorgaben der Compliance bei der Gestaltung von Verträgen mit Dritten (teilnehmende Zentren, Geldgeber) und der Wahrnehmung geltender Datenschutzbestimmungen sicher.
  • Die für Betrieb und Anpassung der Registerdatenbank erforderlichen finanziellen Mittel werden durch den Register-Träger zur Verfügung gestellt. Eine finanzielle Unterstützung durch die DGPAED erfolgt im Regelfall nicht.
  • Im Rahmen der Jahrestagung der DGPAED werden regelmäßig Ergebnisse der Register-Arbeit vorgestellt, um zu einem wissenschaftlichen Austausch anzuregen.
  • Die Schirmherrschaft dokumentiert die inhaltlich-fachliche Unterstützung der DGPAED. Es ergeben sich hieraus keine rechtlichen oder finanziellen Verpflichtungen. Die DGPAED führt eine Liste über aktuelle und abgeschlossene Projekte, für die eine Schirmherrschaft der DGPAED gewährt wurde. Aktuelle Register unter der Schirmherrschaft der DGPAED werden auf der Website der DGPAED genannt.
  • Publikationen und Kongressberichte von Registern unter der Schirmherrschaft der DGPAED sollen einen entsprechenden Hinweis in den „Acknowledgements“ enthalten.
  • Übernahme einer Schirmherrschaft durch die DGPAED soll durch Nutzung des Logos in Verbindung mit dem Schriftzug „unter Schirmherrschaft der DGPAED kenntlich gemacht werden. Die Verwendung des Logos ist ausschließlich in diesem Zusammenhang gestattet.
  • Die Übernahme einer Schirmherrschaft erfolgt zeitlich begrenzt auf 5 Jahre, in der Regel einmalig für die Laufzeit des geförderten Projekts. Bei Projekten/Registern, die auf eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren angelegt sind, erfolgt nach 5 Jahren eine Re- Evaluierung durch den Vorstand der DGPAED. Bei inhaltlicher bzw. organisatorischer Neukonzeption des Projekts bedarf die Aufrechterhaltung der Schirmherrschaft der erneuten schriftlichen Zustimmung der DGPAED.

Berlin, 23.8.2024